Ein Steuerpflichtiger kann Heimflüge im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht in Höhe der Entfernungspauschale absetzen. Er kann lediglich die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen.
Beschluss des BFH vom 26.03.2009
Aktenzeichen: VI R 42/07
StuB 2009, 475
Betriebs-Berater 2009 1443