Insbesondere bei verreisenden Familien wird das Gepäck der einzelnen Familienmitglieder oft auf verschiedene Koffer verteilt. Geht in einem solchen Fall auf einem Flug ein Koffer verloren, kann ein Mitreisender von der Fluggesellschaft Schadensersatz für den Verlust seiner Gegenstände auch dann verlangen, wenn sich diese in einem Gepäckstück befanden, das von einem auf demselben Flug mitreisenden Familienmitglied aufgegeben wurde. Den Nachweis hierüber haben die betroffenen Reisenden zu führen.
Urteil des EuGH vom 22.11.2012
Aktenzeichen: C-410/11
ZAP EN-Nr 38/2013