Fluggäste, die ihr Endziel erst drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft erreichen, können vom Luftfahrtunternehmen eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, wenn ein Treppenfahrzeug mit einem Flugzeug auf der Landebahn kollidiert und es deshalb im Anschluss zu einer vielstündigen Verspätung kommt. Eine derartige Kollision ist vielmehr „Teil des Alltags“ einer Fluggesellschaft.
Beschluss des EuGH vom 14.11.2014
Aktenzeichen: C-394/14
RRa 2015, 15