Fluggäste, die ihr Endziel erst drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft erreichen, können vom Luftfahrtunternehmen eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
Für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellt das Vorhandensein von Treibstoff auf einem Rollfeld, das zu dessen Schließung und deswegen zu erheblicher Verspätung eines Fluges geführt hat, einen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Fluglinie von einer Entschädigungspflicht wegen Flugverspätung befreien kann.
Urteil des EuGH vom 26.06.2019
C 159/18
MDR 2019, 921