Das Landgericht Saarbrücken hatte sich mit einem ebenso kuriosen wie auch tragischen Verkehrsunfall zu befassen. Ein Autofahrer geriet mit seinem Pkw auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkw, dessen unangeschnallte Fahrerin kurz nach dem Unfall verstarb. Grund für den Fahrfehler war, dass der Fahrer seine Beifahrerin während der Fahrt küsste und so das Lenkrad nach links verriss. Der Unglücksfahrer und seine Haftpflichtversicherung hafteten angesichts der grob fahrlässigen Unfallverursachung vollumfänglich für die Unfallfolgen, auch wenn die verunglückte Unfallbeteiligte wahrscheinlich keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten hätte, wenn sie zum Unfallzeitpunkt angeschnallt gewesen wäre.
Urteil des LG Saarbrücken vom 15.02.2012
Aktenzeichen: 5 O 17/11
Wirtschaftswoche Heft 13/2012, Seite 105