Ein „Reiki-Meister“ versuchte – ohne über eine Genehmigung als Heilpraktiker zu verfügen – die Halswirbelsäule eines Patienten durch einen chiropraktischen Eingriff ruckartig einzurenken. Durch die unfachgemäße Behandlung erlitt der Patient in der Folge fünf Schlaganfälle. Er ist seitdem zu 50 Prozent behindert.
Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte den „Heiler“ zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 20.000 Euro und weiteren 3.600 Euro als Schadensersatz. Darüber hinaus muss er auch künftig eintretende Schäden ersetzen.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 26.01.2015
Aktenzeichen: 5 U 71/13
Wirtschaftswoche Heft 11/2015, Seite 83