Wird ein Autofahrer während eines Fahrverbotes mehrmals beim Fahren erwischt, wird er auch für jede einzelne Fahrt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. Hingegen liegt nur eine einheitliche Straftat vor, wenn die Fahrt lediglich unterbrochen wird. Die Strafe fällt dann erheblich niedriger aus, als bei der Verurteilung wegen mehrerer Fahrten ohne Führerschein. Das Landgericht Potsdam geht auch dann von einer einzigen (Dauer-)Straftat aus, wenn der Fahrer nach einer Polizeikontrolle seine Fahrt fortsetzt und nach kurzer Unterbrechung am Zielort die Rückfahrt antritt und er die sofortige Rückfahrt von vornherein beabsichtigt hat.
Urteil des LG Potsdam vom 04.12.2008
Aktenzeichen: 27 Ns 116/08
DAR 2009, 285