Mobilfunkanbieter haben ein berechtigtes Interesse daran, die Kunden zur Nutzung des eigenen Netzes zu verpflichten. Diese profitieren dann von günstigeren Handy-Preisen. Die Beseitigung derartiger Sim-Lock-Sperren macht das Mobiltelefon für alle Anbieter nutzbar und steigert daher seinen Wert ganz beträchtlich. Aber Vorsicht: Wer die Sperre beseitigt, macht sich strafbar. Das Amtsgericht verurteilte nun einen gewerbsmäßigen „Sim-Lock-Knacker“ wegen Fälschung beweiserheblicher Daten sowie strafbarer Datenveränderung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.
Urteil des AG Göttingen vom 04.05.2011
Aktenzeichen: 62 DS 106/11
Pressemitteilung des AG Göttingen