Einem Arbeitnehmer, der hartnäckig und trotz mehrfacher Abmahnung über längere Zeit seine Pflicht verletzt, dem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder deren Verlängerung anzuzeigen, kann außerordentlich gekündigt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn durch das oft tagelange, unentschuldigte Fernbleiben für den Arbeitgeber eine vernünftige Einsatzplanung nahezu unmöglich wird. Der gekündigte Arbeitnehmer konnte sich in dem konkreten Fall auch nicht damit entschuldigen, dass er an der rechtzeitigen Krankmeldung durch seine Alkoholerkrankung gehindert war.
Urteil des LAG Köln vom 09.02.2009
Aktenzeichen: 5 Sa 926/08
Pressemitteilung des LAG Köln