Vermietet ein Mieter seine Wohnung unberechtigt weiter und leugnet er dies noch auf Anfrage des Vermieters, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter so zerstört, dass nach Auffassung des Amtsgerichts München eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich ist.
Urteil des AG München vom 25.04.2013
Aktenzeichen: 423 C 29146/12
Wirtschaftswoche Heft 41/2013, Seite 119