Ruft der Mieter seinem Vermieter nach einer verbalen Auseinandersetzung den Ausspruch „Sie sind ein Schwein“ hinterher und lehnt er eine nachträgliche Entschuldigung ab, rechtfertigt dies den Ausspruch einer fristlosen Kündigung.
Urteil des AG München vom 16.07.2013
Aktenzeichen: 411 C 8027/13
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