Greift der Mitbewohner eines Mieters den Hausmeister des Anwesens mit einem Messer an, rechtfertigt dies auch ohne vorherige Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Urteil des AG Karlsruhe vom 19.12.2012
Aktenzeichen: 6 C 387/12
Pressemitteilung des AG Karlsruhe