Einem Arbeitnehmer, der sich trotz mehrfacher Abmahnung unerlaubte Raucherpausen genehmigt, ohne vorher auszustempeln und auch in den Folgetagen keine Korrekturbelege einreicht, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Das Arbeitsgericht Duisburg wies die Kündigungsschutzklage der wegen der Verfehlung gekündigten Arbeitnehmerin ab.
Urteil des ArbG Duisburg vom 14.09.2009
Aktenzeichen: 3 CA 1336/09
DStR 2009, 2326