Auch kleinere Unregelmäßigkeiten zulasten des Arbeitgebers können zu einer fristlosen Kündigung führen. Dies musste ein Mitarbeiter einer Baufirma erfahren, der zweimal dabei erwischt wurde, dass er die Dauer von Außeneinsätzen jeweils um eine Stunde zu lange angab. Dabei hatte das Unternehmen die Belegschaft mehrfach darauf hingewiesen, dass Stundenzettel beim Einsatz auf auswärtigen Baustellen exakt auszufüllen seien. Ob die Falschangaben – wie von dem Arbeitnehmer behauptet – versehentlich oder absichtlich erfolgt waren, spielte für das Arbeitsgericht Frankfurt am Main keine Rolle. Für die Entlassung genügte der dringende Verdacht des Arbeitszeitbetruges.
Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 06.02.2008
Aktenzeichen: 7 Ca 6552/07
Pressemitteilung des ArbG Frankfurt/Main