Ein Arbeitgeber (Betrieb für Abflussrohrsanierungen) kann einem Arbeitnehmer (Rohrleitungsmonteur) fristlos kündigen, wenn dieser dem Unternehmen unerlaubt Konkurrenz macht, indem er für einen Kunden des Arbeitgebers Arbeiten ausführt und sich diese (ohne Rechnung) vergüten lässt.
Urteil des Hessischen LAG vom 28.01.2013
Aktenzeichen: 16 Sa 593/12
BB 2013, 1013