Das Führen eines Motorbootes in betrunkenem Zustand kann nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr führen. Das Oberlandesgericht Brandenburg sieht zwischen einer Fahrt mit einem Boot oder Schiff keinen spezifischen Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit. Die in derartigen Fällen mögliche Entziehung des Sportbootführerscheins liegt alleine bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen.
Urteil des OLG Brandenburg vom 16.04.2008
Aktenzeichen: 1 Ss 21/08
DAR 2008, 393