Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen rechtfertigt bereits die einmalige Einnahme harter Drogen, wie Amphetaminen, die Annahme einer Fahrungeeignetheit. Ob unter der Wirkung dieser harten Drogen ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht, ist dabei unerheblich.
Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 30.08.2011
Aktenzeichen: 7 L 864/11
DAR Heft 3/2012, Seite IV
Blutalkohol 48, 372