Auch eine Vielzahl geringfügiger Verkehrsverstöße kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr führen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt hierzu folgende Faustregel auf: Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann dann gerechtfertigt sein, wenn auf ein Jahr oder länger gesehen nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt. Im Übrigen kommt es stets auf eine einzelfallbezogene Gesamtbewertung aller Umstände an, gegebenenfalls unter Berücksichtigung sonstiger Vorbelastungen des Betroffenen.
Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.12.2007
Aktenzeichen: 1 S 145.07
Justiz Berlin online