Bereits der einmalige Konsum von Kokain kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, wenn nach entsprechenden Untersuchungen der Konsum der Droge feststeht. Das Verwaltungsgericht Trier geht aufgrund der entsprechenden Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung davon aus, dass bereits die einmalige Einnahme von Kokain, unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration, regelmäßig die Fahreignung ausschließt.
Urteil des VG Trier vom 05.01.2016
Aktenzeichen: 1 L 3706/15.TR
Pressemitteilung des VG Trier