Pyrotechnik und Knallkörper in Fußballstadien entwickeln sich zunehmend zum Ärgernis. Für die Vereine ziehen diese gefährlichen Aktionen angeblicher Fans regelmäßig empfindliche Geldstrafen nach sich. Möglicherweise hilft ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Problem zumindest einzudämmen. Die Bundesrichter haben in letzter Instanz entschieden, dass ein Zuschauer eines Fußballspiels, der auf der Tribüne einen Knallkörper gezündet hatte, durch den sieben andere Zuschauer verletzt wurden, dem veranstaltenden Verein wegen der von diesem zu zahlenden Verbandsstrafe schadensersatzpflichtig ist. Der betroffene Zuschauer muss nun dem Bundesligisten 1. FC Köln zumindest einen Teil der vom Deutschen Fußballbund (DFB) verhängten Geldstrafe von insgesamt 50.000 Euro erstatten.
Urteil des BGH vom 22.09.2016
Aktenzeichen: VII ZR 14/16
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