Hat der Verkäufer eines auf der Internetplattform eBay angebotenen Gebrauchtwagens in der Beschreibung Garantieerklärungen, wie z.B. Unfallfreiheit oder Bestehen einer Händlergarantie, abgegeben, haben diese Zusagen rechtlich auch dann Bestand, wenn bei Übergabe des Wagens noch ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird, in dem die gemachten Garantien nicht mehr enthalten sind.
Urteil des OLG Schleswig vom 15.03.2012
Aktenzeichen: 5 U 103/11
DAR 2012, 581