Ein Hauseigentümer, an dessen Haus massive Schäden aufgrund von Kanalbauarbeiten entstanden sind, kann von der zuständigen Gemeinde und der ausführenden Baufirma den Ersatz seines Schadens fordern, wenn die Beschädigungen darauf zurückzuführen sind, dass bei den Kanalarbeiten keine hinreichenden Trennschürzen bzw. Querriegel eingebaut wurden, die das Absacken des Grundwassers verhindert hätten.
Urteil des OLG Koblenz vom 01.04.2011
Aktenzeichen: 1 U 379/06
Pressemitteilung des OLG Koblenz