Einer sechsjährigen Schülerin, die Leistungen nach dem SGB II erhält, steht zur Erledigung ihrer Hausaufgaben ein eigener Schreibtisch zu, wenn in der elterlichen Wohnung nachweislich kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Sozialgericht Berlin begrenzte den Anspruch auf Kostenerstattung im Rahmen der „Erstausstattung für die Wohnung“ allerdings auf 70 Euro. Soviel kosten gebrauchte Kinderschreibtische in Berlin.
Urteil des SG Berlin vom 15.02.2012
Aktenzeichen: S 174 AS 28285/11 WA
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