Sichert ein Fahrzeughalter beim Verkauf seines Gebrauchtwagens eine besondere Eigenschaft zu, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Fahrzeug diese Eigenschaft fehlt. Wird ein Gebrauchtwagen über das Internet (hier eBay) angeboten, ergibt sich die Beschaffenheitsangabe aus dem Inhalt der Angebotsseite. Wird der Wagen dort als „scheckheftgepflegt“ angeboten, kommt der Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zu diesen Bedingungen zustande. Ob ein Pkw scheckheftgepflegt ist, ist ein nicht unerhebliches Entscheidungsmerkmal für den Käufer. Erweist sich die Zusage als unzutreffend, muss der Käufer den Vertrag nicht erfüllen.
Urteil des KG Berlin vom 17.06.2011
Aktenzeichen: 7 U 179/10
JurPC Web-Dok. 137/2011