Die vorherige Nutzung eines Fahrzeugs als Mietwagen stellt – so das Landgericht Kaiserslautern – keinen vom Gebrauchtwagenhändler offenbarungspflichtigen Mangel dar.
Urteil des LG Kaiserslautern vom 25.03.2009
Aktenzeichen: 2 O 498/08
VRR 2009, 305