Gibt ein Gebrauchtwagenverkäufer in der Verkaufsanzeige eines Internet-Portals einen bestimmten Kilometerstand des Fahrzeugs an, ist er an diese Beschaffenheitsangabe auch dann gebunden, wenn auf die Kilometerstandsangabe im schriftlichen Kaufvertrag nicht mehr Bezug genommen wird. Eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung kann der Verkäufer in einem solchen Fall nur dann verhindern, wenn er seine im Internet gemachte Aussage dem Käufer gegenüber vor Abschluss des schriftlichen Kaufvertrags klar und erkennbar widerruft.
Urteil des LG Ellwangen vom 13.06.2008
Aktenzeichen: 5 O 60/08
JurPC Web-Dok. 65/2009