Tritt der Käufer eines Gebrauchtwagens nach Entdeckung eines vom Verkäufer verschwiegenen Unfallschadens vom Kaufvertrag zurück, kann ihm nach Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten für die (angemessene) Zeit bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges zustehen.
Urteil des BGH vom 28.11.2007
Aktenzeichen: VIII ZR 16/07
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