Wird ein zugelassenes Gebrauchtfahrzeug zum sofortigen Gebrauch auf öffentlichen Straßen verkauft, so kann der Käufer im Allgemeinen erwarten, dass es sich in einem Zustand befindet, der seine gefahrlose Benutzung im Straßenverkehr erlaubt. Ist das Fahrzeug wegen Durchrostungen nicht mehr verkehrssicher, kann der Käufer trotz des vereinbarten Gewährleistungsausschlusses die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Daran ändert auch nichts, dass der Wagen wegen seines Alters (hier Wohnmobil Bj. 1982) im Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug, der Allgemeinzustand zugleich aber als „gut“ bezeichnet wurde.
Beschluss des OLG Köln vom 28.03.2011
Aktenzeichen: 3 U 174/10
DAR 2011, 260