Bei einem Urlaub auf dem Bauernhof gibt es viel zu erkunden. So kletterte eine Urlauberin über eine Leiter auf den Heuboden, um dort den frisch geworfenen Nachwuchs der Hofkatze zu bewundern. Beim Hinuntersteigen stürzte sie ab, weil die Leiter verrutschte. Dabei zog sie sich u.a. einen komplizierten Fersenbeinbruch zu. Ihre daraufhin gegen den Landwirt erhobene Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage hatte vor dem Oberlandesgericht Nürnberg teilweise Erfolg. Der Bauer hätte die Leiter befestigen müssen und verstieß daher gegen seine Verkehrssicherungspflicht.
Allerdings sah das Gericht das überwiegende Verschulden bei der Urlauberin selbst. Sie hätte bei ihrer waghalsigen Kletterpartie jemanden um Hilfe bitten müssen. Letztlich bekam sie nur ein Drittel des geforderten Betrages zugesprochen.
Urteil des OLG Nürnberg vom 29.08.2009
Aktenzeichen: 3 U 1274/08
MDR 2008, 1335