Der Eigentümer eines mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Grundstücks kann Aufwendungen für das Objekt ausnahmsweise vorab als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen, wenn er sie im eigenen Interesse als zukünftiger Nutzer des Hauses gemacht hat und der Nießbrauch nach den zugrunde liegenden Vereinbarungen zeitnah aufgehoben werden soll.
Urteil des BFH vom 25.02.2009
Aktenzeichen: IX R 3/07
BFH/NV 2009, 1251