Der frostreiche Winter hat auf deutschen Straßen zum Teil erhebliche Spuren hinterlassen. Die Kommunen kamen angesichts klammer Kassen teilweise nur zögerlich mit Ausbesserungsarbeiten nach. Leidtragender war u.a. ein Autofahrer, der auf einer Nebenstraße über mehrere aus einer muldenförmigen Spurrille herausragende Pflastersteine fuhr und dabei die Ölwanne an seinem Pkw beschädigte, obwohl er wegen des schlechten Straßenzustandes die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert hatte.
Das Landgericht Aurich verurteilte die Kommune zur Zahlung des Fahrzeugschadens. Diese hatte es versäumt, die Unfallstelle – wie bereits andere Nebenstraßen im Gemeindegebiet – wegen witterungsbedingter, erheblicher Straßenschäden für den Straßenverkehr zu sperren oder zumindest Warnschilder mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h aufzustellen.
Urteil des LG Aurich vom 06.01.2011
Aktenzeichen: 2 O 698/10
DAR 2011, 205