Wie bereits die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München gibt auch das Pfälzische Oberlandesgericht seine bisherige Rechtsansicht auf, nach der die Bestellung von Nicht-EU-Ausländern als Geschäftsführer einer GmbH zu ihrer Wirksamkeit voraussetzt, dass für die betreffende Person die Einreise in das Inland jederzeit möglich ist. In Zeiten des Internets – so die Begründung des Meinungswechsels – lässt sich ein Unternehmen heute ohne weiteres auch aus dem Ausland führen.
Beschluss des OLG Zweibrücken vom 09.09.2010
Aktenzeichen: 3 W 70/10
GmbHR 2010, 1260
MDR 2011, 176