Hat ein Prozessbeteiligter bei der Übermittlung eines Schriftsatzes unter Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit dem 1. Januar 2018 unzulässige Container-Signatur verwendet, ist das Gericht aufgrund seiner prozessualen Fürsorgepflicht verpflichtet, ihn unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweisen, damit er den Mangel noch fristwahrend beheben kann.
Beschluss des BSG vom 09.05.2018
Aktenzeichen: B 12 KR 26/18 B
jurisPR-ITR 17/2018 Anm. 3