Die Frage, ob Industrie- und Handelskammern (IHK) von Unternehmen Beiträge erheben dürfen, ist bereits von mehreren Gerichten dahingehend entschieden worden, dass eine derartige Pflichtmitgliedschaft verfassungskonform ist.
Klagen gegen die Höhe der erhobenen Beiträge können jedoch durchaus erfolgreich sein. So hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass die Beiträge der IHK Koblenz in den Jahren 2007 und 2008 zu hoch angesetzt und daher rechtswidrig waren, da die Kammer einen ungeplanten Gewinn aus den Vorjahren nicht zur Finanzierung ihrer Aufgaben in den Folgejahren eingesetzt hat.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2014
Aktenzeichen: 6 A 11345/13.OVG
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