Insbesondere bei einer mehrtägigen Geschäftsreise kann der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch nach einem wenige Stunden dauernden privaten Abendessen wieder aufleben. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Fall eines angestellten Architekten, der sich während einer mehrtägigen Geschäftsreise in der Nähe seines Übernachtungshotels mit seiner späteren Frau zum Abendessen getroffen hatte und auf der Rückfahrt mit dem Auto zum Hotel verunglückt war.
Urteil des LSG Bremen vom 18.12.2012
Aktenzeichen: L 3 U 28/12
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