Bei einem jährlich nur einmal stattfindenden Rockfestival sind von der Nachbarschaft erhöhte, aber noch nicht gesundheitsgefährdende Lärmemissionen und die Verschiebung der Nachtzeit um eine Stunde hinzunehmen.
Urteil des VG Ansbach vom 12.11.2009
Aktenzeichen: AN 5 K 09.00921, AN 5 K 09.00927, AN 5 K 09.00928
JURIS