Insbesondere die Hersteller von Premiumfahrzeugen sind mittlerweile in der Lage, das ruckfreie Schalten von Automatikgetrieben zu gewährleisten. Dies ist offenbar bei Sportwagen anders, wie ein vom Oberlandesgericht Hamm entschiedener Fall zeigt. Der Käufer eines Porsche 981 Boxter S beanstandete ein spürbares Schalten und Bremsen des Automatikgetriebes und wollte, nachdem keine Nachbesserung möglich war, vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der vom Gericht beauftragte Sachverständige sah in dem Schaltverhalten des Fahrzeugs keinen Mangel. Das gerügte Ruckeln beruhte auf technisch nicht zu beanstandenden, typischen Besonderheiten eines Porsche Boxter S. Eine herstellerseitig gezielt programmierte sog. Segelfunktion dient der Kraftstoffersparnis, indem die Getriebesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen Motor und Getriebe trennt. Das als ruckhaft monierte Schaltverhalten beruht darauf, dass das automatische Getriebe des Sportwagens beim Bremsen zurückschaltet und zwischen den Gangstufen selbstständig Zwischengas gibt. Da auch dem Prospektmaterial zu entnehmen war, dass das Fahrzeug „straffe und unmittelbare“ Schaltvorgänge zeigt, lehnte das Gericht die Rückabwicklung des Kaufvertrags ab.
Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2014
Aktenzeichen: 28 U 162/13
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