Der Hinweis in einem Internetangebot, der nicht angeschlossene Motor einer gebrauchten Segeljacht sei in einer Wassertonne getestet worden, beinhaltet noch keine Übernahme einer Garantie für die Gebrauchstauglichkeit des Motors gemäß § 443 Abs. 1 BGB. Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Verkäufer in der Anzeige explizit zum Ausdruck gebracht hat, eine Garantie nicht übernehmen zu wollen. Für ein über das Internetauktionshaus eBay unterbereitetes Angebot gelten insoweit keine Besonderheiten.
Urteil des OLG Celle vom 08.04.2009
Aktenzeichen: 3 U 251/08
K&R 2009, 404
MDR 2009, 676