Ein Fußballfan, der einem Anhänger eines anderen Vereins gewaltsam die Fan-Jacke wegnimmt, macht sich des Raubs schuldig. Die Rechtsauffassung des Verteidigers des verurteilten Anhängers des 1. FC Nürnberg, es liege in derartigen Fällen nur ein Bagatelldelikt vor, nicht aber ein Raub, weil Fans, die ihren „Gegnern“ deren Fan-Utensilien wegnehmen, sich diese nicht zueignen wollen, ließ das Gericht nicht gelten.
Hinweis: Raub wird nach § 249 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Führt der Täter eine Waffe (z.B. ein Messer) bei sich (schwerer Raub gemäß § 250 StGB), zieht dies eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren nach sich.
Beschluss des OLG Nürnberg vom 07.11.2012
Aktenzeichen: 1 St OLG Ss 258/12
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