Der Austausch eines PVC-Bodenbelags zählt, soweit keine eindeutige anderweitige vertragliche Regelung vorliegt, nicht zu den vom gewerblichen Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.05.2008
Aktenzeichen: I-10 U 8/08
OLGR Düsseldorf 2008, 660