Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2010 zwar eine grunderwerbsteuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten geregelt. Anders als die vergleichbare Regelung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wurde die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nicht rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle eingeführt.
Das Finanzgericht Hannover hat nun entschieden, dass die Besteuerung einer im Jahr 2009 erfolgten Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern einen grundrechtswidrigen Gleichheitsverstoß gegenüber Ehegatten darstellt, die in derartigen Fällen durch das Gesetz von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Das Gericht hob die Vollziehung des gegen den Partner des Übertragenden ergangenen Grunderwerbsteuerbescheids im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes wieder auf.
Urteil des Niedersächsischen FG vom 06.01.2011
Aktenzeichen: 7 V 66/10
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