Wird ein Grundstück unter Ehegatten übertragen, fällt hierfür keine Grundsteuer an. Diese Steuerbefreiung gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft, die Eigentümerin einer Immobilie ist, auf seinen Ehegatten überträgt. Auch in diesem Fall ist keine Grunderwerbssteuer in Höhe des Anteils des Ehegatten an dem Gesellschaftsvermögen, zu dem eine Immobilie gehört, zu erheben.
Urteil des BFH vom 16.01.2013
Aktenzeichen: II R 66/11
DStR 2013, 360
DB 2013, 556