Ein vor einem Gemüseladen angeleinter Hund lief bellend auf eine betagte Passantin zu, die dadurch erschrak und beim Zurückweichen stürzte. Hierbei brach sie sich einen Lendenwirbel und das linke Handgelenk. Die Krankenversicherung der verletzten Frau verlangte von der Halterin des Dackelmischlings über 6.500 Euro Behandlungskosten.
Das Landgericht Coburg sah darin, dass sich der Hund knurrend und bellend auf die Passantin zubewegte, zweifelsfrei ein typisches Tierverhalten. Damit hat sich durch den Sturz eine vom Tier ausgehende Gefahr realisiert. Auch ein Mitverschulden der Verletzten konnte das Gericht nicht erkennen. Der Hund sprang plötzlich auf und rannte an einer längeren Freilaufleine auf sie zu. Ein solches Verhalten des Hundes war nicht vorhersehbar. Die Hundehalterin musste daher für den Schaden aufkommen. Wichtig ist in einem solchen Fall eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, um sich vor dem Kostenrisiko zu schützen.
Urteil des LG Coburg vom 22.07.2011
Aktenzeichen: 13 O 150/11
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