Baumängel können ihre Ursache durchaus in Fehlern verschiedener, am Bau beteiligter Handwerker haben. In einem solchen Fall hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass bei Folgeschäden, die nach Einschätzung des Sachverständigen möglicherweise auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sind, jeder der beteiligten Handwerker in voller Höhe für den gesamten Schaden haftet. Ob und inwieweit der Schaden unter den beteiligten Handwerkern aufzuteilen ist, müssen diese gegebenenfalls dann intern regeln.
Urteil des OLG Hamm vom 23.10.2008
Aktenzeichen: 21 U 62/08
OLGR Hamm 2009, 39