Eine private Haftpflichtversicherung ist auch für solche Schäden eintrittspflichtig, die durch ein Haustier des Versicherungsnehmers verursacht werden. Ein Haftungsausschluss gilt wegen des höheren Unfallrisikos für Reit- und Zugtiere. Hierunter fallen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden auch Esel, die als pferdeähnliche Tiere anzusehen sind.
Beschluss des OLG Dresden vom 13.10.2016
Aktenzeichen: 4 W 977/16
RuS 2017, 144