Ein Pkw-Fahrer, der mit 100 km/h in eine Ortschaft einfährt, haftet alleine für den Unfallschaden, wenn er mit einem aus einer kurz nach dem Ortsschild einmündenden Nebenstraße ausfahrenden Kfz kollidiert und dessen Fahrer unwiderlegt behauptet, den vorfahrtsberechtigten Raser nicht gesehen zu haben. Die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung überwiegt hier die Vorfahrtsverletzung so deutlich, dass eine Mithaftung des Wartepflichtigen ausscheidet.
Urteil des LG Coburg vom 27.08.2009
Aktenzeichen: 21 O 655/08
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