Ein Pkw-Fahrer, der vor einem Lkw fährt und von der Bundesstraße nach links in einen Waldweg abbiegt, haftet für die Unfallfolgen in der Regel allein, wenn ein den Lkw in zulässiger Weise überholender, nachfolgender Fahrzeugführer mit dem Linksabbieger zusammenstößt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Überholende mit dem Abbiegevorgang nicht rechnen musste.
Urteil des OLG Naumburg vom 12.12.2008
Aktenzeichen: 6 U 106/08
VersR 2009, 373