Ein Schwertransporter scherte beim Linksabbiegen so weit aus, dass sein Heck in die rechts daneben verlaufende Geradeausspur ragte und dort gegen einen versetzt dahinter fahrenden Pkw stieß.
Da das überlange Fahrzeug nicht durch besondere Warnschilder abgesichert war, musste der Halter zwei Drittel des Schadens tragen. Den Pkw-Fahrer traf ein Mitverschulden, da der Abbiegevorgang für ihn erkennbar war. Er hätte den Unfall durch rechtzeitiges Abbremsen vermeiden können.
Urteil des LG Passau vom 12.03.2007
Aktenzeichen 4 O 370/06
DAR 2007, 524