Der Halter eines scharfen Hundes kann auch dann haftbar gemacht werden, wenn der Hund im Hof an einer Kette angeleint ist und sich ein achtjähriges Kind trotz Warnungen dem Tier nähert und von ihm gebissen wird. Ist der Hund bereits mehrmals auf Menschen losgegangen, muss er, insbesondere wenn Kinder in der Nähe sind, weggesperrt werden. Das Landgericht Coburg verurteilte den Halter zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1.500 Euro, wobei von einem nicht unerheblichen Mitverschulden des Kindes ausgegangen wurde.
Urteil des LG Coburg vom 10.06.2008
Aktenzeichen: 11 O 660/07
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