Die unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt wird mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Unter den Begriff des Benutzens fallen alle Formen der bestimmungsgemäßen Verwendung eines Handys. Dazu gehört auch das Speichern, Verarbeiten und die Darstellung von Daten sowie sämtliche Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen. Nach Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamburg und Oldenburg fallen daher auch das Anschließen eines Handys während der Fahrt, um es aufzuladen, und das Fotografieren unter eine verbotswidrige Nutzung, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 07.12.2015
Aktenzeichen: 2 Ss (OWi) 290/15
Beschluss des OLG Hamburg vom 28.12.2015
Aktenzeichen: 2 – 86/15 (RB) – 3 Ss 155/15 OWi
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